Ein Abbruch der Behandlung ist grundsätzlich möglich. Bereits erbrachte Leistungen und individuell gefertigte Schienen müssen jedoch in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachte: Eine Unterbrechung kann den Behandlungserfolg beeinträchtigen und sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. Wir beraten Dich gerne individuell, falls Du über eine Pause oder einen Abbruch nachdenkst.