Ein Abbruch der Behandlung ist grundsätzlich möglich. Bereits erbrachte Leistungen und individuell gefertigte Schienen müssen jedoch in Rechnung gestellt werden. Bitte beachte: Eine Unterbrechung kann den Behandlungserfolg beeinträchtigen und sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. Wir beraten Dich gerne individuell, falls Du über eine Pause oder einen Abbruch nachdenkst.
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